Allgemeine Geschäftsbedingungen der Technomag AG

Ausgabe August 2026 

 

1. Allgemeines 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Technomag AG (nachfolgend «die Technomag») und den Umgang mit den von der Technomag angebotenen Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) unabhängig vom Vertriebskanal (u.a. auch über den Onlineshop).

1.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie von der Technomag im Einzelfall und vor Vertragsabschluss (gemäss Ziff. 3.3.) schriftlich anerkannt worden sind.

1.3. Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten gilt, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren, folgende Rangfolge: (a) individuelle schriftliche Vereinbarungen der Parteien, (b) die Auftragsbestätigung der Technomag, (c) die darin ausdrücklich einbezogenen Anhänge und Leistungsbeschreibungen, (d) diese AGB und (e) die Bestellung des Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige vorformulierte Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Spezifischere Bestimmungen gehen allgemeineren Bestimmungen auf derselben Rangstufe vor. Im Übrigen sind die Vertragsdokumente so auszulegen, dass Widersprüche möglichst vermieden werden und sämtliche Bestimmungen wirksam bleiben.

1.4. Die AGB bilden Bestandteil sämtlicher Verträge, welche vom Kunden mit der Technomag abgeschlossen werden. Die AGB werden vom Kunden mit seiner Bestellungserklärung akzeptiert. Allfällige Ă„nderungen der AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise bekanntgegeben. 

1.5.  Die Produkte der Technomag sind nur fĂĽr Unternehmen und deren Mitarbeitenden im Rahmen der BerufsausĂĽbung bestimmt. Das Angebot der Technomag richtet sich nicht an Konsumenten.

1.6.  Die Bestellung von Produkten der Technomag kann per E-Mail, per Briefpost, per Telefon oder im Webshop erfolgen. Der Kunde bestätigt, dass seine Angaben wahrheitsgetreu sowie vollständig sind und dass die Produkte im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verwendet werden.

2. Registrierung als Kunde

2.1. SAG-Gruppengesellschaften werden als Kunden registriert. Es können auch Unternehmen ausserhalb der SAG-Gruppe als Kunden registriert werden.  

2.2. FĂĽr die durch Ăśbermittlungsfehler, Fehlleistungen, technische Mängel, Störungen, und Betriebsausfälle verursachte Schäden, welche auf EDV-Systemen des Kunden oder von Dritten zurĂĽckzufĂĽhren sind oder fĂĽr durch rechtswidrige Eingriffe in EDV-Systeme der Kunden oder von Dritten verursachten Schäden, ĂĽbernimmt die Technomag keine Haftung. Die durch die missbräuchliche Verwendung des Benutzerkontos oder Fehlmanipulationen verursachten Schäden werden dem Kunden zugerechnet, sofern solche Vorfälle vom Kunden oder von Dritten und nicht von der Technomag zu vertreten sind. 

2.3. Unter der Voraussetzung, dass die Abwicklung laufender Vertragsverhältnisse nicht beeinträchtigt wird, hat der Kunde jederzeit das Recht, schriftlich die Löschung seiner Registrierung zu verlangen.

2.4. Die Technomag wird in diesem Fall alle Benutzerdaten und alle sonstigen über den Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten löschen, sobald diese zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht mehr benötigt werden und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nicht mehr aufbewahrt werden müssen.

3. Angebote / Bestellungen / VerfĂĽgbarkeit der Produkte

3.1. Die Darstellung der Produkte der Technomag mittels Katalogen und Preislisten stellt kein Angebot dar, sondern eine Einladung zur Offertstellung und ist fĂĽr die Technomag unverbindlich.

3.2. Die Bestellung eines Produktes (Ware oder Dienstleistung) durch den Kunden ĂĽber irgendeinen Kommunikationsweg (via E-Mail, Telefon, Briefpost) ist fĂĽr diesen eine verbindliche Offerte.

3.3. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Technomag kommt mit der Zusendung der Bestellbestätigung durch die Technomag zustande. Die Technomag behält sich vor, die Verarbeitung einer Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Mengenbeschränkungen vorzunehmen.

3.4. Technische Angaben, inklusive derjenigen betreffend die Verknüpfung einzelner Produkte untereinander und / oder mit Fahrzeugen sowie bestehenden Werkstatteinrichtungen sowie die Beschreibung des Produktes in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen, sind, soweit sich aus der Bestellbestätigung nicht etwas anderes ergibt, unverbindlich und stellen keine rechtlich verbindliche Zusicherung von Eigenschaften dar. Die Angaben werden durch verschiedene Quellen zur Verfügung gestellt, weshalb die Technomag keine Haftung für die Richtigkeit der technischen Daten, deren Vollständigkeit, Aktualität und Tauglichkeit bezüglich des vom Kunden beabsichtigten Verwendungszwecks übernimmt. Ansprüche des Kunden für direkten oder indirekten Schaden daraus werden ausgeschlossen und es liegt in der ausschliesslichen Verantwortlichkeit des Kunden, die Tauglichkeit der Produkte für die von ihm bzw. für die von seinen Kunden beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen.

3.5.  Die Technomag weist darauf hin, dass auch nach Vertragsabschluss an den zu liefernden Produkten Ă„nderungen vorgenommen werden können, auf welche die Technomag keinen Einfluss hat, weil die Ă„nderungen durch die Hersteller erfolgen oder gestĂĽtzt auf gesetzliche oder regulatorische Vorgaben erforderlich sind. Die Technomag ĂĽbernimmt fĂĽr solche Ă„nderungen keine Haftung oder Gewährleistung.

3.6.  Die Technomag ĂĽbernimmt keine Haftung oder Gewährleistung betreffend die VerfĂĽgbarkeit der Produkte und behält sich vor, den Vertrag nur insoweit  zu erfĂĽllen, als die bestellten Produkte tatsächlich verfĂĽgbar sind bzw. eine rechtzeitige Belieferung der Technomag durch die Hersteller bzw. Zulieferer erfolgt. Lieferverzögerungen oder Stornierungen lösen keine Haftung oder Schadenersatzpflicht der Technomag aus. Hat der Kunde bereits per Kreditkarte oder per Vorauskasse bezahlt, hat er einen Anspruch auf RĂĽckerstattung des Kaufpreises, falls die Technomag nicht liefern kann oder zu spät liefert. Bei wichtigen GrĂĽnden ist die Technomag berechtigt, das vom Kunden bestellte Produkt einer bestimmten Marke mit einem funktional identischen Produkt einer anderen Marke auszutauschen, welches objektiv gleichwertig ist. Der Kunde ist ĂĽber diesen Austausch zu informieren und hat bei einem solchen Austausch das Recht, den Austausch abzulehnen und/oder vom Vertrag zurĂĽckzutreten.

4. Lieferung / GefahrenĂĽbergang

4.1. ErfĂĽllungsort ist der vom Kunden benannte Bestimmungsort. Die Lieferung erfolgt direkt an die vom Kunden im Rahmen der Registrierung als Kunde bzw. an die im Rahmen der Bestellung bekanntgegebene Lieferadresse und Kontaktperson.  

4.2.  Die Lieferungen in der Schweiz erfolgen gemäss den bei der Bestellung gemachten Angaben. Vorbehältlich abweichender schriftlicher, individueller Vereinbarung handelt es sich bei den genannten Fristen immer um ungefähre Angaben. Die Technomag ĂĽbernimmt keine Haftung fĂĽr einen bestimmten Lieferzeitpunkt.

4.3.  Die Lieferfrist beginnt am Tag, der auf den unbenutzten Ablauf der Frist gemäss Ziff. 3.3. folgt und setzt voraus, dass sämtliche Verpflichtungen des Kunden (z.B. Zahlungsbedingungen, vom Kunden zu liefernde Unterlagen, ErfĂĽllung von Vorleistungspflichten) eingehalten werden. Die Technomag ist berechtigt, den Vertrag bereits vorzeitig zu erfĂĽllen.

4.4. Kann die Technomag ihre vertraglichen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand erfüllen, ist sie für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen des Ereignisses von den betroffenen Leistungspflichten befreit; vereinbarte Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen. Als höhere Gewalt gelten ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Technomag liegende, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare und auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermeidbare Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien und Pandemien, Krieg, bewaffnete Konflikte, Terrorakte, Unruhen, Streiks und rechtmässige Aussperrungen, behördliche Massnahmen, Sanktionen, Export-, Import- oder Durchfuhrverbote, erhebliche Ausfälle von Energie-, Transport-, Telekommunikations- oder IT-Infrastrukturen und Cyberangriffe sowie Lieferausfälle oder -verzögerungen von Herstellern und Zulieferern.

4.5.  Die Wahl des Versandortes, des Beförderungsweges sowie des Transportmittels erfolgt durch die Technomag nach eigenem Ermessen und ohne Zusicherung der billigsten und / oder schnellsten Beförderung.

4.6. Die Technomag ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden unter Berücksichtigung des Vertragszwecks zumutbar und selbständig nutzbar oder für die weitere Vertragserfüllung sachlich gerechtfertigt sind. Jede Teillieferung und Teilleistung kann gesondert in Rechnung gestellt werden; die hierfür geschuldete Vergütung wird nach Massgabe der vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig. Lieferfristen und Ausführungstermine für die noch ausstehenden Teile bleiben hiervon unberührt.

4.7.  Die Lieferung in der Schweiz bzw. ins Ausland erfolgt auf Kosten der Technomag. Die Technomag organisiert den Transport und ĂĽbernimmt alle Kosten bis die Ware am vereinbarten Ort ankommt.  Der Kunde ist fĂĽr die Kosten des Entladens der Ware, die Einfuhrverzollung sowie alle anfallenden Zölle, Steuern und EinfuhrgebĂĽhren im Zielland verantwortlich. Vom Kunden verursachte Zusatzkosten sind – unabhängig von den vereinbarten Incoterms - vom Kunden zu tragen und werden dem Kunden von der Technomag in Rechnung gestellt.

4.8.  Bei sämtlichen Lieferungengeht die Gefahr in dem Moment auf den Kunden ĂĽber, in dem die Ware am vereinbarten Bestimmungsort auf dem ankommenden Transportmittel bereitgestellt (bereit zur Entladung) wird.

4.9.  Die Technomag kann Lieferungen bzw. die AusfĂĽhrung von Arbeiten verweigern, wenn gegenĂĽber dem Kunden fällige, offene Forderungen bestehen.

5. Pflicht zur Abnahme / Stornierung

5.1.  Der Kunde ist verpflichtet, die von der Technomag gelieferten Produkte anzunehmen, sofern der Kunde die gelieferten Produkte tatsächlich bestellt hat oder ein Austausch der bestellten Produkte mit objektiv gleichwertigen Produkten durch die Technomag stattgefunden hat.

5.2.  Die RĂĽcknahme von Produkten ist ausgeschlossen.

5.3. Der Kunde gerät in Annahmeverzug, wenn er die von der Technomag gehörig angebotenen Produkte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt annimmt, bei vereinbarter Selbstabholung nicht rechtzeitig abholt oder eine fĂĽr die Lieferung oder Leistung erforderliche Mitwirkungshandlung nicht rechtzeitig vornimmt. Der Annahmeverzug hindert den Ăśbergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden nicht.  . Die Technomag ist berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern oder durch einen Dritten einlagern zu lassen und dem Kunden sämtliche durch den Annahmeverzug verursachten angemessenen Mehrkosten, insbesondere Lager-, Transport-, Versicherungs- und erneute Zustellkosten, in Rechnung zu stellen. Die Fälligkeit der vereinbarten VergĂĽtung bleibt unberĂĽhrt. Nimmt der Kunde die Produkte auch innerhalb einer von der Technomag angesetzten angemessenen Nachfrist nicht an, kann die Technomag nach ihrer Wahl am Vertrag festhalten oder, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag zurĂĽcktreten und Schadenersatz verlangen. Die gesetzlichen Rechte der Technomag, insbesondere auf Hinterlegung oder Verwertung der Produkte, bleiben vorbehalten.

6. Preise

6.1. Vorbehältlich einer individuellen, schriftlichen Vereinbarung berechnen sich die Preise gemäss den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gemäss Ziff. 3.3. gültigen Beträgen. Die Preise werden im Lieferschein genannt bzw. die Technomag sendet eine aktuelle Preisliste, mit MOQ, Einzelpreis. Die Technomag behält sich die jederzeitige Anpassung der Preise ausdrücklich vor. Diese jederzeitige Preisanpassung bezieht sich jedoch nicht auf bereits abgeschlossene Verträge. Sollte die Technomag ausnahmsweise die Preise nach Vertragsschluss anpassen, dann steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.

6.2.  Die Preise berechnen sich anhand der anwendbaren Incoterms.

6.3.  Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist, sind sämtliche Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum (netto) in Schweizerfranken ohne Skontoabzug zu bezahlen. Abweichende Zahlungsziele werden individuell vereinbart (Appendix I[RH1] ).  Incoterms werden individuell vereinbart (Appendix II[RH2] ).

6.4.  Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist gemäss Ziffer 6.3 und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist tritt ohne Mahnung der Verzug ein und der Kunde schuldet ein Verzugszins von 5% p.a. FĂĽr jede Mahnung berechnet die Technomag eine BearbeitungsgebĂĽhr von CHF 30.-, wobei die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes vorbehalten bleibt. Zudem ist die Technomag berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurĂĽckzutreten, die RĂĽckabwicklung des Vertrages vorzunehmen und Schadenersatz geltend zu machen.

6.5.  Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Zudem wird der Kunde nicht von seiner Zahlungspflicht befreit, auch wenn er geltend macht, dass ihm AnsprĂĽche (z.B. aufgrund von Mängeln) aus dem Vertrag mit der Technomag zustehen.

6.6. Die Technomag ist berechtigt, vor Vertragsabschluss und während der Geschäftsbeziehung die Identität, Zahlungsfähigkeit und Bonität des Kunden zu prüfen und hierzu im gesetzlich zulässigen Umfang Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien, Betreibungsämtern, öffentlichen Registern sowie sonstigen geeigneten Stellen einzuholen und relevante Zahlungserfahrungen zu berücksichtigen. Die Technomag kann dem Kunden eine Kreditlimite einräumen, diese jederzeit für zukünftige Bestellungen anpassen oder aufheben sowie die Annahme oder weitere Ausführung von Bestellungen von Vorauszahlung, Nachnahme oder der Stellung einer angemessenen Sicherheit, insbesondere einer Bankgarantie, Bürgschaft oder eines Depots, abhängig machen. Dies gilt insbesondere bei Erstbestellungen, Überschreitung der Kreditlimite, Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, einem Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Nachlassverfahrens oder wenn nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. Bis zur vollständigen Leistung der verlangten Vorauszahlung oder Sicherheit ist die Technomag berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten; vereinbarte Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Leistet der Kunde eine berechtigterweise verlangte Vorauszahlung oder Sicherheit nicht innerhalb einer von der Technomag angesetzten angemessenen Frist, kann die Technomag vom betroffenen Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

6.7. Der Kunde hat die Technomag unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn er seine Zahlungen einstellt, ein Gesuch um Nachlassstundung stellt, über sein Vermögen der Konkurs eröffnet wird oder ein vergleichbares Insolvenz- oder Sanierungsverfahren beantragt oder eröffnet wird. Bei Eintritt eines solchen Ereignisses oder wenn konkrete Umstände die unmittelbar drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden erkennen lassen, ist die Technomag, soweit gesetzlich zulässig, berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder Stellung einer angemessenen Sicherheit zurückzuhalten, eingeräumte Kreditlimiten aufzuheben und sämtliche bereits erbrachten sowie fälligen Forderungen sofort geltend zu machen. Erbringt der Kunde die verlangte Vorauszahlung oder Sicherheit nicht innerhalb einer von der Technomag angesetzten angemessenen Frist, kann die Technomag die betroffenen, noch nicht vollständig erfüllten Verträge ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung beenden und Schadenersatz nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Bei bereits eröffnetem Konkurs- oder Nachlassverfahren richten sich die Ausübung dieser Rechte, die Behandlung gegenseitiger Ansprüche und die Anmeldung von Forderungen ausschliesslich nach dem zwingenden schweizerischen Insolvenzrecht. Rechte der Konkursverwaltung, eines Sachwalters sowie zwingende Anfechtungs-, Verrechnungs- und Gläubigerschutzvorschriften bleiben vorbehalten.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1.  Die Technomag bleibt EigentĂĽmerin der gelieferten Produkte, bis die Technomag die vertraglich geschuldeten Zahlungen vollständig erhalten hat.

7.2. Der Kunde ermächtigt die Technomag hiermit unwiderruflich, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im zuständigen offiziellen Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen (Wohn-)Sitz bzw. Geschäftssitz des Kunden gemäss Art. 715 ZGB einzutragen und alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, die Technomag über jeden Wechsel seines Sitzes vorab schriftlich zu informieren.

7.3 Für den Fall, dass die Produkte vom Kunden im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr weiterveräussert, vermischt oder in andere bewegliche Sachen (insbesondere Maschinen, Anlagen oder Geräte) eingebaut werden, tritt der Kunde bereits hiermit alle ihm daraus entstehenden Forderungen und Nebenrechte gegen seine Abnehmer oder Dritte in voller Höhe zur Sicherung an die Technomag ab (Sicherungszession gemäss Art. 164 ff. OR).

7.4 Bei einem Einbau oder einer Verarbeitung der Ware in eine Maschine gilt diese Abtretung unabhängig davon, ob die Ware vor oder nach der Verarbeitung weiterverkauft wird. Die Abtretung umfasst sowohl Kaufpreis- als auch Werklohnforderungen des Kunden gegen seine Endabnehmer.

Der Kunde bleibt zur Einziehung dieser Forderungen neben der Technomag ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt automatisch, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Nachlassverfahrens gestellt wird. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, der Technomag unverzüglich alle zur Durchsetzung der abgetretenen Forderungen notwendigen Angaben zu machen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.

8. Gewährleistung

8.1. Vorbehältlich der nachfolgenden Einschränkungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen ĂĽber die Sachgewährleistung, Weitere Garantien werden ausgeschlossen.  Bei einem Mangel ist die Technomag nach ihrer Wahl berechtigt, den Mangel innerhalb angemessener Frist unentgeltlich nachzubessern oder – sofern ein geeignetes Ersatzprodukt verfĂĽgbar und innert nĂĽtzlicher Frist lieferbar ist – ein mangelfreies Ersatzprodukt zu liefern.

Der Kunde hat der Technomag grundsätzlich zwei Nachbesserungsversuche einzuräumen. Schlägt die Nachbesserung auch im zweiten Versuch fehl, wird sie von der Technomag endgültig verweigert oder ist sie unmöglich beziehungsweise für den Kunden unzumutbar, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Minderung sowie auf Schadenersatz wegen Mängeln, insbesondere gemäss Art. 197 ff. OR, werden im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Ansprüche wegen absichtlicher Täuschung sowie wegen vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadensverursachung durch die Technomag und sonstige Ansprüche, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können.

 8.2. Der Kunde hat die gelieferten Produkte sowie die ausgefĂĽhrten Werkstatt- oder Wartungsarbeiten unverzĂĽglich nach Ablieferung beziehungsweise nach Abschluss der Arbeiten nach dem ĂĽblichen Geschäftsgang sorgfältig auf Vollständigkeit, Identität, erkennbare Mängel, Falschlieferungen und sonstige Abweichungen zu prĂĽfen. Erkennbare Mängel und Abweichungen sind der Technomag spätestens innerhalb von fĂĽnf Werktagen nach Ablieferung beziehungsweise Abschluss der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss mindestens die Kunden- und Rechnungs- oder Lieferscheinnummer, die Artikelnummer, die betroffene Menge, das Liefer- oder Leistungsdatum sowie eine hinreichend konkrete Beschreibung des Mangels oder der Abweichung und deren Erscheinungsbild enthalten. Soweit zumutbar, sind Fotografien, Diagnoseprotokolle oder sonstige geeignete Nachweise beizufĂĽgen. Nicht erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von fĂĽnf Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich mit denselben Angaben anzuzeigen. Unterbleibt eine frist- und formgerechte Anzeige, gelten die Produkte beziehungsweise Leistungen hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt. Soweit ein Produkt bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht, gelten anstelle der vorstehenden FĂĽnf-Tage-Fristen die zwingenden gesetzlichen RĂĽgefristen.

8.3 Der Kunde hat die beanstandeten Produkte bis zum Abschluss der Prüfung sorgfältig aufzubewahren, vor weiteren Schäden zu schützen und der Technomag auf Verlangen eine Prüfung zu ermöglichen. Rücksendungen im Zusammenhang mit einer Reklamation dürfen nur nach vorgängiger Autorisierung durch die Technomag und unter Verwendung der von ihr erteilten Rücksendenummer und Rücksendeanweisungen erfolgen. Die Rücksendung hat vollständig, sachgerecht verpackt und, soweit vorhanden, zusammen mit Zubehör und relevanten Unterlagen zu erfolgen. Die Entgegennahme oder Prüfung einer Rücksendung stellt weder eine Anerkennung des Mangels noch eines Anspruchs des Kunden dar.

8.4 Ergibt die Prüfung, dass die Reklamation berechtigt ist, trägt die Technomag die angemessenen Kosten der autorisierten Rücksendung und erfüllt den Anspruch nach Massgabe der anwendbaren Gewährleistungsbedingungen. Erweist sich die Reklamation als unberechtigt oder beruht der beanstandete Zustand auf einem Umstand, für den die Technomag nicht einzustehen hat, kann die Technomag dem Kunden die angemessenen Kosten der Prüfung, Bearbeitung, Rücksendung, Lagerung und gegebenenfalls Entsorgung in Rechnung stellen. Nicht autorisierte, unvollständige oder unzureichend verpackte Rücksendungen können auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückgewiesen oder zurückgesandt werden. Eine Entsorgung erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden oder nach fruchtlosem Ablauf einer von der Technomag angesetzten angemessenen Abholfrist und soweit gesetzlich zulässig.

8.5.  Die Gewährleistung ist ausdrĂĽcklich ausgeschlossen bei Mängeln infolge normaler AbnĂĽtzung, mangelhafter Wartung, unsachgemässer Lagerung, Verwendung oder Verarbeitung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung, ĂĽbermässiger Beanspruchung wie Rennsporteinsätzen usw., natĂĽrlicher Korrosion und anderen GrĂĽnden, die von der Technomag nicht zu vertreten sind. Die Garantiefrist erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder ein Dritter, ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Technomag, Reparaturarbeiten am mangelhaften Produkt vornehmen.

8.6 Erfährt der Kunde von einem tatsächlichen oder vermuteten Sicherheitsmangel, einem Unfall oder Schadenereignis im Zusammenhang mit einem Produkt oder von einer behördlichen, herstellerseitigen oder sonstigen Rückruf-, Warn-, Austausch-, Nachrüst- oder Verkaufsstoppmassnahme, hat er die Technomag unverzüglich schriftlich zu informieren und ihr alle verfügbaren sachdienlichen Angaben und Unterlagen zu übermitteln. Der Kunde hat von einer eigenständigen öffentlichen Kommunikation über das betroffene Produkt abzusehen, soweit nicht eine gesetzliche Pflicht oder eine behördliche Anordnung besteht, und die Kommunikation nach Möglichkeit mit der Technomag abzustimmen.

8.7. Ordnen eine zuständige Behörde, der Hersteller oder die Technomag aus Gründen der Produktsicherheit einen Produktrückruf oder eine sonstige Sicherheitsmassnahme an oder empfehlen sie eine solche, hat der Kunde die betroffenen Produkte unverzüglich zu sperren, nicht weiter zu verkaufen, zu verbauen oder zu verwenden und die Weisungen der Technomag zur Identifikation, Sicherung, Rückgabe, Reparatur, Nachrüstung, zum Austausch oder zur Entsorgung zu befolgen. Der Kunde wirkt im zumutbaren Umfang an der Rückverfolgbarkeit mit, führt geeignete Aufzeichnungen über bezogene und weiterveräusserte Produkte und informiert auf Anweisung der Technomag seine Abnehmer und sonstigen betroffenen Dritten unverzüglich, vollständig und in der vorgegebenen Form. Er gewährt der Technomag auf Verlangen Zugang zu den erforderlichen produktbezogenen Informationen, soweit dies datenschutzrechtlich und gesetzlich zulässig ist.

8.8. Die Technomag trägt die angemessenen und nachgewiesenen unmittelbaren Kosten einer Rückgabe, Reparatur, Nachrüstung, eines Austauschs oder einer Entsorgung gemäss Ziffer 8.7, soweit die Massnahme auf einem von der Technomag oder ihrem Hersteller zu vertretenden Produktmangel beruht und keine Kostenübernahme durch den Hersteller oder einen Dritten erfolgt. Kosten und Schäden, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung, Nichtbefolgung von Weisungen, unsachgemässe Lagerung, Verwendung oder Veränderung des Produkts oder durch eine eigenmächtige Massnahme oder Kommunikation des Kunden entstehen, trägt der Kunde. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen dieser AGB. Zwingende gesetzliche Pflichten, behördliche Anordnungen und produktspezifische Sicherheitsvorschriften bleiben vorbehalten.

9. Haftung

9.1. Die Technomag haftet unbeschränkt für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen unberührt bleiben ferner die Haftung für Tod oder Körperverletzung, die zwingende Haftung nach dem schweizerischen Produktehaftpflichtgesetz sowie jede sonstige Haftung, die nach anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

9.2. Bei fahrlässiger Verletzung vertraglicher oder ausservertraglicher Pflichten ist die Haftung der Technomag, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare oder indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktions- oder Nutzungsausfälle, Betriebsunterbrechungen und Datenverlust. Insbesondere haftet Technomag nicht für die Kosten infolge Aus- und Einbaues der ersetzten bzw. zu ersetzenden Teile sowie die sich aus der Verwendung der mangelhaften Teile ergebenden Folgeschäden irgendwelcher Art.

9.3. Die Haftung der Technomag für Handlungen und Unterlassungen ihrer Hilfspersonen, einschliesslich Mitarbeitenden, Beauftragten, Unterauftragnehmern, Transporteuren und sonstigen beigezogenen Dritten, wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten unabhängig vom Rechtsgrund des Anspruchs, insbesondere für Ansprüche aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und Gewährleistung, Sie gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden und Hilfspersonen der Technomag.

10. Datenschutz

10.1.  Die im Rahmen der Kundenregistrierung und der Vertragsabwicklung von der Technomag erfassten persönlichen Kundendaten werden gespeichert und können sowohl zur Vertragsabwicklung als auch zu anderen Zwecken, wie z.B. solchen des Marketings und der Statistik verwendet werden. In allen diesen Fällen können die Daten auch mit verbundenen Unternehmen der Technomag ausgetauscht und von diesen genutzt werden. Soweit fĂĽr die Vertragsabwicklung erforderlich, können die Daten auch Dritten, welche fĂĽr die VertragserfĂĽllung beigezogen werden (z.B. Logistik-Dienstleistern), bekanntgegeben werden.

10.2.  Werden Daten an Empfänger bekanntgegeben, welche sich in einem Land ohne angemessenen Datenschutz befinden, wird die Technomag den Empfänger vertraglich zur Einhaltung des anwendbaren Datenschutzes verpflichten, soweit der Datenempfänger nicht bereits einem gesetzlich anerkannten Regelwerk zur Sicherstellung des Datenschutzes unterliegt, welches dem Schweizerischen Datenschutzrecht gleichwertig ist  oder sich die Technomag nicht auf eine Ausnahmebestimmung (z.B. erforderlich fĂĽr Vertragsabwicklung) stĂĽtzen kann.

10.3.  Wenn der Kunde Daten ĂĽber Dritte (z.B. Mitarbeitende seines Unternehmens oder Kunden, welche von der Bestellung betroffen sind) ĂĽbermittelt, ist Technomag berechtigt, davon auszugehen, dass diese Daten richtig sind und der Kunde zur Ăśbermittlung der Daten befugt ist. Der Kunde ist verpflichtet, soweit erforderlich, die Dritten ĂĽber die Datenbearbeitung zu informieren.  

10.4.  Der Kunde kann der Technomag jederzeit schriftlich mitteilen, dass er keine Marketingkommunikation und / oder keine Verwendung seiner Daten aus den Ersatzteilbestellungen mehr wĂĽnscht.

10.5.  FĂĽr den Fall, dass die Technomag den Kunden eine Applikation zur VerfĂĽgung stellt, mit welcher durch Eingabe des Autokennzeichens Ersatzteilspezifikationen generiert werden können, verpflichten sich sowohl die Technomag als auch der Kunde keine ĂĽber den Zweck dieser Dienstleistung hinausgehende Datenbearbeitung bezĂĽglich der Autokennzeichen vorzunehmen. FĂĽr die Vollständigkeit und Aktualität der zur VerfĂĽgung gestellten Daten ĂĽbernimmt die Technomag keine Haftung. Der Kunde verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang mit den vom System erzeugten Daten und bestätigt, keine ĂĽber den Zweck der entsprechenden Dienstleistung hinausgehende Datenbearbeitung vorzunehmen.

10.6. Verarbeitet der Kunde im Rahmen der Nutzung des Onlineshops selber personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Gleiches gilt, wenn der Kunde der Technomag Daten übermittelt oder durch diese bearbeiten lässt.

11. Copyright

11.1.  Die Technomag behält sich die Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor.

11.2.  Die Kunden sind verpflichtet, die Marken- und urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und insbesondere keine unzulässige Verwendung von Marken und Bildmaterial der Technomag bzw. von deren Zulieferer (Hersteller) vorzunehmen. Eine allfällige widerrechtliche Nutzung durch den Kunden ist durch die Technomag nicht genehmigt worden. Die Technomag ĂĽbernimmt keine Haftung und behält sich allfällige SchadenersatzansprĂĽche vor.

12. Schlussbestimmungen

12.1.  Allfällige Vertriebspartner sowie Verkaufsberater der Technomag sind nicht berechtigt, im Namen der Technomag Verpflichtungen einzugehen oder Garantien abzugeben. Derartige Erklärungen werden erst dann verbindlich, wenn sie durch die Technomag schriftlich genehmigt worden sind.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, sofern nicht anzunehmen ist, dass der Vertrag ohne die betroffene Bestimmung nicht geschlossen worden wäre. An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine wirksame und durchsetzbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Bestimmung und dem ursprünglich vereinbarten Interessenausgleich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für unbeabsichtigte Vertragslücken. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu einem Vertrag oder zu den AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, soweit nicht zwingendes Recht oder der Vertrag eine strengere Form verlangt. Als Schriftform gelten insbesondere E-Mail und Briefpost. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieses Formvorbehalts. Individuelle Abreden der Parteien bleiben vorbehalten.

12.3. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können durch den Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Technomag auf Dritte übertragen werden. Die Technomag ist berechtigt, einzelne oder sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, einschliesslich der damit verbundenen Neben- und Sicherungsrechte, insbesondere an Konzerngesellschaften, Banken, Factoring-Unternehmen oder sonstige Finanzierungs- und Inkassodienstleister abzutreten. Die Technomag ist ferner berechtigt, Vertragsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf eine Konzerngesellschaft oder einen Dritten zu übertragen, sofern dadurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Soweit für eine solche Vertragsübertragung die Zustimmung des Kunden erforderlich ist, erteilt der Kunde diese hiermit im Voraus; die Technomag wird ihn über die Übertragung in geeigneter Weise informieren. Zwingende gesetzliche Vorschriften und die Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Erwerber bleiben vorbehalten.

12.4. Rechtserhebliche Mitteilungen, Erklärungen und Dokumente können, soweit nicht zwingendes Recht oder ein Vertrag eine strengere Form verlangt, per E-Mail oder Briefpost an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Geschäfts- oder E-Mail-Adresse der jeweiligen Partei übermittelt werden. Die Parteien haben Änderungen ihrer Kontaktangaben unverzüglich schriftlich mitzuteilen; bis zum Eingang einer solchen Mitteilung dürfen Erklärungen rechtswirksam an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt werden. Eine E-Mail gilt als zugegangen, sobald sie im elektronischen Postfach des Empfängers abrufbar eingegangen ist; erfolgt der Eingang ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten oder an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Sitz des Empfängers, gilt sie am nächsten Werktag als zugegangen. Briefpost gilt als zugegangen, sobald die Sendung in den Machtbereich des Empfängers gelangt und unter gewöhnlichen Umständen mit ihrer Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Bei eingeschriebenen Sendungen gilt die Mitteilung mit der tatsächlichen Übergabe, bei Nichtabholung oder Annahmeverweigerung spätestens am letzten Tag der postalischen Abholfrist als zugegangen, sofern die Sendung ordnungsgemäss an die zuletzt bekannt gegebene Adresse versandt wurde. Gesetzliche oder behördliche Zustellungsvorschriften sowie der Nachweis eines früheren oder späteren Zugangs bleiben vorbehalten.

12.5.  Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Technomag untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Rotkreuz, wobei sich die Technomag ausdrĂĽcklich vorbehält, ihre AnsprĂĽche bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.

12.6.  Die Technomag ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Dabei obliegt es der Technomag, die Ă„nderungen in geeigneter Weise bekannt zu geben. Mit Vornahme der nächsten Bestellung ĂĽber den Onlineshop bzw. der nächsten Bestellung mittels Email, Briefpost oder Telefon, werden die Ă„nderungen vom Kunden in geeigneter Weise genehmigt. In jedem Fall gelten solche Ă„nderungen der AGB aber nur fĂĽr zukĂĽnftige Bestellungen und nicht fĂĽr laufende Verträge.

12.7.  Diese AGB treten im August 2026 in Kraft. Sie ersetzen alle bis zu diesem Datum gĂĽltigen AGB der Technomag.

 

Rotkreuz, 01.08.2026