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Die neue Kfz-Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO) 1400/2002/EG, die am 1. Januar 2005 in der Schweiz in Kraft getreten ist, bildet den neuen gesetzlichen Rahmen für Vereinbarungen über Neufahrzeugverkauf und Service. Die neue GVO enthält wichtige Regelungen für den Kfz-Service-Markt; sie zielt auf mehr Wettbewerb in den Verkaufs- und Servicemärkten sowie in den Märkten der Ersatzteil-Lieferung.


Eine der weitreichendsten Neuerungen für den unabhängigen Aftermarket ist die neue Definition der “Originalersatzteile”. Die neue Definition umfasst:

  • Ersatzteile, die von den Fahrzeugherstellern selbst hergestellt werden;
  • Ersatzteile, die von unabhängigen Ersatzteilherstellern gefertigt und über den Fahrzeughersteller und seine autorisierten Partner geliefert werden. Der Fahrzeughersteller darf – wie es im Tagesgeschäft häufig praktiziert wird – fordern, dass sein Markenzeichen (Logo) auf den Teilen angebracht ist, die über seinen Distributionskanal laufen;
  • Ersatzteile, die gemäss den Vorgaben des Kfz-Herstellers von Ersatzteilherstellern hergestellt und an den freien Aftermarket geliefert werden (unabhängig davon, ob sie diese an die Automobilhersteller liefern), und die technisch identisch sind mit den Komponenten, die in Neufahrzeugen verwendet wurden.

 

 


Bescheinigungen nach Gruppenfreistellungsverordnung